Der Achtstundentag

 

Auf dem Genfer Kongress der Internationalen Arbeiter Assoziation (IAA) 1866 wurde unter Mitwirkung von Karl Marx und Friedrich Engels die internationale gesetzliche Einführung des Achtstundentages gefordert und somit zur allgemeinen Forderung der Arbeiterklasse der gesamten Welt erhoben.

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Achtstundentag, Zugriff 25.10.2021)


Dazu schreibt Karl Marx in den „Instruktionen für die Delegierten des Provisorischen Zentralrates zu den einzelnen Fragen“ unter Punkt 3:


Wir erklären die Beschränkung des Arbeitstages für eine Vorbedingung, ohne welche alle anderen Bestrebungen nach Verbesserung und Emanzipation scheitern müssen. Sie ist erheischt, um die Gesundheit und körperliche Energie der Arbeiterklasse, d.h. der großen Masse einer jeden Nation, wiederherzustellen und ihr die Möglichkeit geistiger Entwicklung, gesellschaftlichen Verkehrs und sozialer und politischer Tätigkeit zu sichern.


Wir schlagen 8 Arbeitsstunden als gesetzliche Schranke des Arbeitstages vor. Diese Beschränkung wird bereits allgemein verlangt von den Arbeitern der Vereinigten Staaten Amerikas, und der Beschluß des Kongresses wird sie zur allgemeinen Forderung der Arbeiterklasse der gesamten Welt erheben.


Zur Information der Mitglieder auf dem Kontinent, deren Erfahrungen auf dem Gebiete der Fabrikgesetzgebung relativ gering sind, fügen wir hinzu, daß alle gesetzlichen Beschränkungen mißlingen und vom Kapital durchbrochen werden, wenn nicht die Tageszeit bestimmt wird, in die die 8 Arbeitsstunden zu fallen haben. Die Länge dieser Zeit sollte bestimmt sein durch die 8 Arbeitsstunden und die zusätzlichen Pausen für Mahlzeiten. Wenn z.B. die verschiedenen Unterbrechungen für Mahlzeiten eine Stunde betragen, so muß die gesetzlich festgelegte Tages-zeit auf 9 Stunden festgesetzt werden, sage von 7 Uhr morgens bis 4 Uhr abends oder von 8 Uhr morgens bis 5 Uhr abends etc. Nachtarbeit ist nur ausnahmsweise zu gestatten in Gewerben oder Gewerbszweigen, die vom Gesetz genau bezeichnet sind. Die Tendenz muß dahin gehen, jede Nachtarbeit abzuschaffen.


Dieser Paragraph bezieht sich nur auf erwachsene Personen, Männer und Frauen; letztere sind jedoch aufs strengste von jeglicher Nachtarbeit auszuschließen, ebenso von jeder Arbeit, die für den empfindlicheren weiblichen Organismus schädlich ist oder den Körper giftigen oder an-deren schädlichen Einwirkungen aussetzt. Unter erwachsenen Personen verstehen wir alle, die das 18. Lebensjahr erreicht oder überschritten haben.


Quelle: http://www.mlwerke.de/me/me16/me16_190.htm (Zugriff 25.10.2021)